IMPRESSUM

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Angaben gemäß § 5 TGM:

Celin Bausch
Am Metzensee 7
21395 Bütlingen

Kontakt:
Telefon: 0178 | 30 92 92 7
Mail: info@celinbausch.de
AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart, sobald der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin geschlossen wurde.
3. Nach §305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses in schriftlicher Form binnen drei Werktagen an die Fotografin zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen, wenn diese nicht Vertragsbestandteil geworden sind.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Des weiteren gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

II. Preise, Vergütung, Fälligkeiten
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
2. Eine Umsatzsteuer wird nach §19 UstG Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.
3. Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Kunden zu tragen. Fahrkosten bis zu einer einfachen Entfernung von 15 km ab dem Wohnort der Fotografin sind inklusive. Jeder Kilometer darüber hinaus, wird mit 0,35 Cent/km in Rechnung gestellt. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
4. Die Fotoshootinggebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Shooting auf das angegebene Konto zu zahlen oder nach Vereinbarung bar vor Ort am Tag des Fotoshootings zu entrichten.
5. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so geriet dieser nach §286 BGB in Verzug. Die Fotografin ist damit berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei längerem Verzug behält sich die Fotografin das Recht vor, über Rechtswege ein Mahnverfahren zu eröffnen.

III. Stornierung & Terminverschiebung
1. Kommt es Seitens des Kunden in den letzten vier Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten zwei Tagen des Fototermins. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin.
2. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschiebung berechnet.
3. Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Fotoshootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist dabei ausgeschlossen.

IV. Urheberrecht, Nutzungsrecht
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

1. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
3. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung, an die Fotografin zu zahlen.
4. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im Internet (nichtkommerzieller/ wettbewerbsfreier Bereich) möglich, dabei ist auf den Fotografen zu verweisen. Die privaten Dateien ohne Logo dürfen nicht veröffentlicht werden.
5. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.
6. Die Weitergabe an Dritte durch den Kunden ist grundsätzlich nicht gestattet.
7. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im Joint Photographic Experts Group-Format. 
9. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 € pro Bild zu erheben.
10. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
11. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine "Best-of-Auswahl" der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. 

V. Gestaltungsfreiheit
1. Der Fotograf ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
2. Dem Kunden ist die Bildsprache des Fotografen bekannt. Reklamationen bezüglich Aufnahmen die überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende, etc. aufgenommen wurden sind ausgeschlossen.

VI. Haftung
1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird schriftlich festgehalten. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
2. Für Schäden an/oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3. Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Tierbesitzer wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht und
Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder während dessen abgebrochen werden müssen.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche nach §823 BGB.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars an die Fotografin, durch den Auftraggeber, zu zahlen.

VIII. Sonstiges
1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach ausdrücklicher Absprache gestattet.
2. Für die Dauer von maximal einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.
3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
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